KINDERSCHUTZ

In der Schulsozialarbeit.

Kinderschutz

Ein elementarer Bestandteil der Schulsozialarbeit

Um den präventiven Kinderschutz zu verbessern, hat Paragraph 13 e.V. 2023 das interne Kinderschutzkonzept überarbeitet. Engagement, Veranstaltung und Aktionen bei und von Paragraph 13 e.V. sollen geschützte Räume sein, in denen sich Kinder und Jugendliche willkommen, angenommen und sicher fühlen.

In diesem Zusammenhang hat Paragraph 13 e.V. festgelegt, dass alle Mitarbeitenden neben dem erweiterten Führungszeugnis eine Selbstverpflichtungserklärung unterschreiben, die dem besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen dienen.

Das Erbringen des erweiterten Führungszeugnisses, welches nicht älter als drei Monate sein darf (siehe Verwaltungsvorschrift Schule), und die Selbstverpflichtungserklärung gilt ab dem 1. Januar 2024 ebenfalls für alle Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner von Paragraph 13 e.V. Dieses Vorgehen unterstützt eine Haltung und bekräftigt einen Umgang, der selbstverständlich im Alltag untereinander schon jetzt gelten sollte. Unser Handeln ist von Respekt, Wahrung der Intimsphäre und Empathie geprägt.
Vor diesem Hintergrund ist die untenstehende Selbstverpflichtungserklärung für alle an der Schule Arbeitenden bindend.
Selbstverpflichtungserklärung für Honorarkräfte und Praktikum (PDF) als Download unter diesen Text.

Download: Selbstverpflichtungserklärung